Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Menzyk & Geffroy GmbH Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend „Steuerberater") und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Der Umfang des Auftrags wird durch die schriftliche Auftragserteilung bestimmt. Fehlt eine schriftliche Auftragserteilung, so ist der mündlich erteilte Auftrag maßgebend. Änderungen und Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Steuerberater ist berechtigt, Mitarbeiter zur Ausführung des Auftrags heranzuziehen.
Der Steuerberater ist zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Steuerberater über alle Vorgänge und Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Steuerberaters bekannt werden.
Der Steuerberater haftet für Schäden aus einer Verletzung seiner Berufspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist auf den Betrag der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Für jeden Schadensfall beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Der Steuerberater hat Anspruch auf Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) gemäß der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in der jeweils gültigen Fassung. Für Tätigkeiten, die nicht in der StBGebV geregelt sind, gilt die vereinbarte Vergütung, hilfsweise eine angemessene Vergütung.
Der Steuerberater hat die ihm übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Er ist berechtigt, Kopien oder Abschriften der Unterlagen zurückzubehalten. Für die Aufbewahrung von Unterlagen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Steuerberaters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026